Formulare Einsatz (inkl. Aufsicht) in der Schule
In der geänderten Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Aufsichtsverordnung - AufsVO - letzte Änderung vom 22.09.2014) werden unter § 2 Aufsichtspersonen auch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst genannt, soweit sie selbständigen Unterricht erteilen.
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst dürfen nun zur Aufsicht eingesetzt werden. Der Umfang der Aufsichtspflicht ist in der VO nicht geregelt. Da die Gestaltung des Einsatzes in der Schule in der Aufsicht des Studienseminars liegt, empfehlen wir den Einsatz bei einer Aufsichtseinheit in den Hauptsemestern im Rahmen der Verpflichtung zu 10-12 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht (in Anlehnung an Aufsichtsverpflichtungen von Teilzeitkräften).
Bitte weisen Sie den Aufsichtseinsatz in Ihrem abzugebenden Stundenplänen ab 1.2. 2015 aus (s. unten Formular "Einsatz an der Schule im 1. und 2. HS")