Warnung vor möglichem Datenabfluss

Sie haben auf ein Element geklickt, das Inhalte eines Fremdanbieters abruft. Bei der Weiterleitung zu diesem wird eine Verbindung hergestellt, bei der personenbezogene Daten übermittelt werden (z. B. Ihre IP-Adresse). Damit dies nicht ohne Ihr Zutun geschieht, ist Ihr Einverständnis notwendig.

Ihr Einverständnis wird pro Fremdanbieter nur einmal erfragt: Sind Sie einverstanden, dass Daten von FEHLER abgerufen werden?

Formulare Einsatz (inkl. Aufsicht) in der Schule

In der geänderten Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Aufsichtsverordnung - AufsVO - letzte Änderung vom 22.09.2014) werden unter § 2 Aufsichtspersonen auch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst genannt, soweit sie selbständigen Unterricht erteilen.

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst dürfen nun zur Aufsicht eingesetzt werden. Der Umfang der Aufsichtspflicht ist in der VO nicht geregelt. Da die Gestaltung des Einsatzes in der Schule in der Aufsicht des Studienseminars liegt, empfehlen wir den Einsatz bei einer Aufsichtseinheit in den Hauptsemestern im Rahmen der Verpflichtung zu 10-12 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht (in Anlehnung an Aufsichtsverpflichtungen von Teilzeitkräften). 

Bitte weisen Sie den  Aufsichtseinsatz  in Ihrem abzugebenden Stundenplänen ab 1.2. 2015 aus (s. unten Formular "Einsatz an der Schule im 1. und 2. HS")