Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Hanau

Seminarrat

Logo-StudienseminarIm Seminarrat werden wichtige Dinge über allgemeine Fragen der Ausbildung und der Verwendung der Haushaltsmittel für Lehr- und Lernmaterialien mitentschieden. Er setzt sich aus 12 Personen zusammen (6 LiV, 5 Ausbilder/innen, 1 Seminarleitung → siehe Liste unten). Einen Überblick über die bisher getroffenen Beschlüsse ist unten einsehbar.

Die Zusammensetzung und Aufgaben des Seminarrats werden im §6 in der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 615) genauer beschrieben. (für weitere Infos bitte auf "Mehr" drücken!)

§ 6 Seminarrat

(1) Der Seminarrat setzt sich aus der Leiterin des Studienseminars als Vorsitzende oder dem Leiter des Studienseminars als Vorsitzendem und den nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und § 5 Abs. 3 Satz 4 Nr. 5 gewählten elf Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit des Seminarrats beträgt jeweils ein Jahr.

(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Der Seminarrat berät und beschließt 1. über Empfehlungen zu allgemeinen Fragen der Ausbildung (Planung, Durchführung und Evaluation der Module und Ausbildungsveranstaltungen, über das Arbeitsprogramm und die Organisation der Ausbildung des Studienseminars), 2. spätestens alle zwei Jahre über die hauptamtliche Ausbilderin oder den hauptamtlichen Ausbilder als die Vertretung der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars und 3. über Empfehlungen für die Verwendung der dem Studienseminar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Lehr- und Lernmaterial und für Veranstaltungen.

(3) Der Seminarrat ist von der oder dem Vorsitzenden bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Schulhalbjahr, einzuberufen. Der Seminarrat muss einberufen werden, wenn dies von mindestens einem Drittel der Seminarratsmitglieder unter Vorlage einer Tagesordnung beantragt wird.