Seminarrat
Im Seminarrat werden wichtige Dinge über allgemeine Fragen der Ausbildung und der Verwendung der Haushaltsmittel für Lehr- und Lernmaterialien mitentschieden. Er setzt sich aus 12 Personen zusammen (6 LiV, 5 Ausbildenden, 1 Seminarleitung → siehe Liste unten). Einen Überblick über die bisher getroffenen Beschlüsse ist unten einsehbar.
Die Zusammensetzung und Aufgaben des Seminarrats werden im §6 in der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 615) genauer beschrieben. (für weitere Infos bitte auf "Mehr" drücken!)